Kanzlei Meißen

News

Umsatzsteuer für die Aufwandsentschädigung beim Ehrenamt Die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige in z.B. gemeinnützigen Vereinen erhalten, können nach § 4 Nr. 26b UStG umsatzsteuerfrei ein,... mehr

Teilwertabschreibung auf Aktien Der BFH hat jetzt  über die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen bei  Aktien entschieden. Bilanzierte Wirtschaftsgüter können nach § 6... mehr

Empfangsbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1.1.2012 / Übergangsregelung Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen reicht ab 01.01.2012 nicht mehr der Nachweis, dass die Ware in einen anderen EU-Staat verbracht wurde,... mehr

Andreas Englbrecht,
Dipl.-Ing. Agr., StB
Conny Schneider,
Dipl.-BW (BA), StB

»Individuelle Betreuung und maßgeschnittene Lösungen -
so können Sie sich auf Ihre Zahlen stets verlassen!«

Willkommen bei der BERATA Meißen.
Unsere Kanzlei betreut Mandanten aus den Landkreisen Meißen, Riesa, Löbau-Zittau, Niederschlesischer Oberlausitzkreis, Muldentalkreis, Riesa-Großenhain, Sächsische Schweiz, Torgau-Oschatz, Weiseritzkreis, Westlausitz-Dresdnerland,
Elbe-Elsterkreis und Döbeln.

Unser Leistungsangebot

Wir stehen für eine vollumfängliche Beratung bei allen betriebswirtschaft-lichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten zählen wir Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen. Unsere Beratung findet auch durch regelmäßige Betriebsbesuche statt. Ihr Vorteil: Kein Zeitverlust, sofortige Erfassung und anschließende Auswertung.

- Steuerberatung
- Finanz- und Wirtschaftsberatung
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Beratung bei Existenzgründung
  und Unternehmensnachfolge
- Landwirtschaftliche Buchstelle

          
      
           

BERATA-GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Bohnitzscher Straße 19d
D-01662 Meißen

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