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Umsatzsteuer für die Aufwandsentschädigung beim Ehrenamt Die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige in z.B. gemeinnützigen Vereinen erhalten, können nach § 4 Nr. 26b UStG umsatzsteuerfrei ein,... mehr
Teilwertabschreibung auf Aktien Der BFH hat jetzt über die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen bei Aktien entschieden. Bilanzierte Wirtschaftsgüter können nach § 6... mehr
Empfangsbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1.1.2012 / Übergangsregelung Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen reicht ab 01.01.2012 nicht mehr der Nachweis, dass die Ware in einen anderen EU-Staat verbracht wurde,... mehr

- Andreas Englbrecht,
Dipl.-Ing. Agr., StB

- Conny Schneider,
Dipl.-BW (BA), StB
»Individuelle Betreuung und maßgeschnittene Lösungen -
so können Sie sich auf Ihre Zahlen stets verlassen!«
Willkommen bei der BERATA Meißen.
Unsere Kanzlei betreut Mandanten aus den Landkreisen Meißen, Riesa, Löbau-Zittau, Niederschlesischer Oberlausitzkreis, Muldentalkreis, Riesa-Großenhain, Sächsische Schweiz, Torgau-Oschatz, Weiseritzkreis, Westlausitz-Dresdnerland,
Elbe-Elsterkreis und Döbeln.
Unser Leistungsangebot
Wir stehen für eine vollumfängliche Beratung bei allen betriebswirtschaft-lichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten zählen wir Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen. Unsere Beratung findet auch durch regelmäßige Betriebsbesuche statt. Ihr Vorteil: Kein Zeitverlust, sofortige Erfassung und anschließende Auswertung.
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und Unternehmensnachfolge
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